Wenn die Geige flöten geht
Wie schnell ist es passiert: Eine wertvolle Geige wird gestohlen, ein Instrument auf der Bühne umgestoßen oder zum Beispiel bei einem Sturz des Musikers beschädigt. Auch wenn das gute Stück eine Rarität war und unersetzbar bleibt - wenigstens der finanzielle Verlust lässt sich ausgleichen. Eine Musikinstrumentenversicherung.
Schutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust
Umfassenden Schutz genießen Kunden bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Instrumente - beispielsweise durch Transportmittel-Unfall, bei Diebstahl, Raub oder räuberischer Erpressung. Für zerstörte oder abhanden gekommene Instrumente und Zubehör ersetzt Ihnen die Allianz Musikinstrumentenversicherung den Zeitwert.
Bei sehr wertvollen Instrumenten wird schon bei Vertragsbeginn ein Sachverständigengutachten gefordert, um den finanziellen Verlust entsprechend ausgleichen zu können. Wird ein Instrument beschädigt, übernimmt die Allianz Musikinstrumentenversicherung grundsätzlich die Reparaturkosten.
Für Violinen, Bratschen oder Violoncelli bietet die Allianz zusätzlich eine Versicherung gegen Wertminderung an: Eine Geige aus dem 18. Jahrhundert kann nach einer Reparatur, auch wenn sie noch so fachgerecht ausgeführt wurde, weniger wert sein als im Originalzustand. Der finanzielle Verlust wird auf diese Art aufgefangen.
Neue Instrumente automatisch mitversichert
Die Allianz hat die Musikinstrumentenversicherung noch weiter verbessert: "Seit Beginn dieses Jahres werden auch während des laufenden Vertrags neu hinzukommende oder ersetzte Instrumente automatisch bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages mit versichert, sofern die letzte Gesamtversicherungssumme nicht um mehr als 20 Prozent überschritten wird", erklärt Manfred Wadenstorfer, Experte für Spezialversicherungen bei der Allianz.
Wer also beispielsweise eine Violine für 10.000 Euro versichert hat und sich eine Trompete im Wert von 1800 Euro kauft oder ein bisher versichertes Instrument durch ein neues ersetzt, hat auch für dieses neue Instrument automatisch Versicherungsschutz. Einzige Bedingung: Die neu hinzugekommenen Instrumente müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung zur nächsten Fälligkeit gemeldet werden. "Dazu gibt es auch einen separaten Hinweis auf der Beitragsrechnung, damit die Meldung nicht übersehen wird", so Wadenstorfer
Quelle: Pressemeldung Allianz SE
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