Verwaltungsrat der BA stellt Nachtragshaushalt für 2009 fest

13.02.2009 | Nürnberg
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute für das Jahr 2009 einen Nachtragshaushalt mit einem Finanzvolumen von 5,0 Milliarden Euro festgestellt.

Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Eckwertannahmen der Bundesregierung für das Jahr 2009, nach denen die BA im Oktober vergangenen Jahres den Haushaltsplan für 2009 erstellt hatte, überholt. Im Januar hatte die Bundesregierung den Jahreswirtschaftsbericht veröffentlicht, der für das Bruttoinlandsprodukt statt eines Wachstums um 0,2 Prozent einen Rückgang von 2,25 Prozent vorsieht. In diesem Zusammenhang wird nunmehr ein Rückgang der Zahl abhängig Beschäftigter um 0,8 Prozent gegenüber Vorjahr unterstellt, während der Haushaltsplan noch von einer Minderung um nur 0,1 Prozent ausging.

Bei diesem Szenario werden sich die Beitragseinnahmen der BA für 2009 insgesamt um 186 Millionen Euro auf 22,45 Milliarden Euro bei 26,71 Millionen Versicherungspflichtigen vermindern. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld erhöhen sich voraussichtlich um 1,8 Milliarden Euro auf 17,18 Milliarden Euro, weil die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2009 um 253.000 auf 3.518.000 steigt.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung das Konjunkturpaket II mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro beschlossen, in dem BA-relevante Bestandteile enthalten sind. Der Verwaltungsrat der BA setzt mit dem Nachtragshaushalt den Willen der Bundesregierung um und schafft so innerhalb kürzester Zeit die Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen. Er unterstreicht damit, dass er die Bemühungen, die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt möglichst zu mindern, in vollem Umfang unterstützt.

Zur Umsetzung des Maßnahmepakets II der Bundesregierung hat der Verwaltungsrat den Eingliederungstitel um insgesamt 810 Millionen Euro auf insgesamt 4,5 Milliarden Euro aufgestockt; darunter 300 Millionen Euro mehr für das Sonderprogramm zur Wiedereingliederung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer (WeGebAU) sowie 200 Millionen Euro für die Qualifizierung wieder eingestellter Arbeitnehmer. Damit setzt der Verwaltungsrat einen Akzent, im Interesse der Betriebe und Arbeitnehmer die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und sich speziell der Probleme Jugendlicher anzunehmen.

Darüber hinaus sind die Ansätze für die Bewilligung von Kurzarbeitergeld um 1,8 Milliarden Euro angehoben worden. Nunmehr stehen Mittel für die vorgesehene hälftige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zur Verfügung, die bei Kurzarbeit bislang allein der Arbeitgeber zu tragen hatte. Auch die vollständige Übernahme dieser Beiträge, wenn der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit qualifiziert wird, kann aus diesen Mitteln finanziert werden. Der erhöhte Ansatz ist auf deutlich mehr Leistungsempfänger von Kurzarbeitergeld im Jahresdurchschnitt 2009 ausgelegt, weil die Bundesregierung durch das Maßnahmepaket II die Regelungen zur Kurzarbeit attraktiver ausgestaltet und vereinfacht hat. Ging die BA bislang von 83.300 Leistungsempfängern von konjunkturellem Kurzarbeitergeld im Jahresdurchschnitt aus, rechnet sie nunmehr mit insgesamt 260.000 Leistungsempfängern.

Schließlich hat die Bundesregierung zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise beschlossen, bei der BA jeweils 2.500 Stellen für die Rechtskreise SGB II und SGB III zur Verfügung zu stellen. Auch die hierfür notwendigen Mittel sind in dem Nachtrag der BA enthalten.

Insgesamt vermindern sich die Einnahmen des Haushalts der BA durch den Nachtrag auf insgesamt 34,7 Milliarden Euro, während die Ausgaben auf 45,6 Milliarden Euro steigen. Das Defizit von 10,9 Milliarden Euro wird aus der Rücklage der BA ausgeglichen. Ende 2009 wird damit diese Rücklage auf voraussichtlich 5,8 Milliarden Euro abgeschmolzen sein.

Quelle: Pressemeldung Bundesagentur für Arbeit

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