Unterausschuss "ERP-Wirtschaftspläne" stimmt dem Gesetzentwurf zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 zu

17.12.2008 | Berlin
Unter Vorsitz von Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) hat der Unterausschuss "ERP-Wirtschaftspläne" in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 nach eingehender Beratung ein positives Votum zum Entwurf eines ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2009 abgegeben.

In der derzeitigen Rezession sei das erhöhte Investitionsprogramm ein wichtiger Impuls für die mittelständische Wirtschaft, sagte Michelbach.

Der Unterausschuss begrüßte, dass mit dem ERP-Wirtschaftsplan 2009 ein Volumen von rd. 4,8 Mrd. Euro für neue Zusagen in 2009 für die einzelnen Förderschwerpunkte bereitgestellt wird. Diese Steigerung um 20 % im Vergleich zum 4 Mrd. Euro-Planvolumen des Jahres 2008 ergibt sich aus den Maßnahmen der Bundesregierung zum Wachstumspaket. Mit Bundesmitteln werden der ERP-Startfonds um 200 Mio. Euro, das ERP-Innovationsprogramm um 300 Mio. Euro sowie das Energieeffizienzprogramm um rd. 300 Mio. Euro aufgestockt. Schwerpunkte der ERP-Finanzierungshilfen 2009 sind die Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in regionalen Fördergebieten im Westen, die Innovationsförderung, die Förderung von Umweltschutzinvestitionen sowie die Förderung von Beteiligungskapital.

Rund 1,7 Mrd. Euro Fördervolumen stehen für Maßnahmen in den neuen Bundesländern zur Verfügung. In dem Gesamtvolumen von rd. 4,8 Mrd. Euro sind ferner 1,6 Mrd. Euro für Mezzanin-Produkte der Programme "ERP-Kapital für Gründung" und "ERP-Innovationsprogramm" vorgesehen. Schließlich kann der betriebliche Umweltschutz im "ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm" gefördert werden. Der Planansatz von jetzt 2,2 Mrd. Euro beinhaltet auch den am 1. Januar 2008 gestarteten "Energieeffizienzfonds für kleine und mittlere Unternehmen".

Der Vorsitzende des Unterausschusses Dr. h.c. Hans Michelbach hob hervor, dass der ERP-Wirtschaftsplan 2009 mit diesen Förderansätzen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe leistet und in ganz erheblichem Maße zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze beiträgt.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Bundestag

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