Thuringia-Hauptversammlung stimmt Gewinnabführungsvertrag zu
Dieser Vertrag war am 15. Oktober 2001 abgeschlossen worden. Zusammen mit den Gewinnabführungsverträgen weiterer zum Konzern gehörender Gesellschaften soll noch für das Geschäftsjahr 2001 eine einheitliche körperschaftsteuerliche Organschaft innerhalb der AMB-Gruppe entstehen. Der Gewinnabführungsvertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Der Gewinnabführungsvertrag mit der Thuringia sieht für die außenstehenden Aktionäre einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) in Höhe von 21,70 Euro und eine Barabfindung (§ 305 AktG) in Höhe von 323,00 Euro vor, die aufgrund von Bewertungsgutachten ermittelt wurden. Außenstehende Aktionäre bekommen damit für die Dauer des Abfindungsangebotes die Möglichkeit, gegen eine Barabfindung auszuscheiden oder bei Verbleib in der Gesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung zu erhalten.
Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG
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