Strafanzeige gegen UNIQA Aufsichtsratsmitglied von Staatsanwaltschaft zurückgelegt

02.11.2004 | Wien
Damit ist nun evident, dass der erhobene Verdacht des Insiderhandels jeder Grundlage entbehrt.

Die Strafanzeige gegen ein UNIQA Aufsichtsratsmitglied, die vor Kurzem für Aufregung in den Medien gesorgt hatte, wurde am 25. Oktober 2004 von der Staatsanwaltschaft Wien zurückgelegt. Von diesem Beschluss ist sowohl das betroffene Aufsichtsratsmitglied als auch UNIQA heute im Anwaltswege in Kenntnis gesetzt worden.

Quelle: Pressemeldung UNIQA Versicherungen AG

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