R+V Pensionsversicherung öffnet sich für Unternehmen außerhalb des Genossenschaftsverbundes
Die R+V Pensionsversicherung a. G., ältestes Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe, bietet ab August 2002 erstmals auch Unternehmen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes den Durchführungsweg Pensionskasse im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat am 12. Juli 2002 die Öffnung der Pensionskasse genehmigt. Damit können die Partnerbanken der R+V Versicherung, die Volksbanken und Raiffeisenbanken, jetzt allen Firmenkunden, die im Rahmen des Altersvermögensgesetzes vorgesehenen fünf Durchführungswege zur Verfügung stellen. Die R+V Pensionsversicherung hat hierzu ein neues Produkt entwickelt, dass speziell auf die Belange der individuellen Entgeltumwandlung zugeschnitten ist.
Durch die Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) haben alle Arbeitnehmer seit Anfang 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Versorgung im betrieblichen Bereich, die durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Zudem wurde durch die Gesetzesänderung auch die Pensionskasse als außerbetriebliche Versorgungseinrichtung durch die neuen Fördermöglichkeiten deutlich aufgewertet.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsschutz kann zusätzlich vereinbart werden
Die Beitragszahlung in die R+V-Pensionskasse - unabhängig davon, ob sie arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert ist - erfolgt über den Arbeitgeber, der auch der Versicherungsnehmer der Pensionsversicherungen ist. In einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und R+V Pensionsversicherung, dem Pensionsversicherungsrahmenvertrag, werden die Rahmenbedingungen für die Pensionsversicherungen geregelt.
Bei der R+V Pensionsversicherung wird eine lebenslange Rente versichert. Die Rentenzahlungen beginnen im Jahr des 65. Geburtstags des Arbeitnehmers. Er hat jedoch die Möglichkeit den Rentenbeginn zu verlegen, um seine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung zeitlich an die Zahlung der gesetzlichen Rente anzupassen.
Zusätzlich zur lebenslangen Rente kann eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen werden.
Zwei weitere Tarife noch für 2002 geplant
Im Oktober 2002 plant die R+V Pensionsversicherung die Einführung von zwei weiteren neuen Pensionskassen-Tarifen. Zum einen wird ein zweiter Tarif für die steuerlichen Fördermöglichkeiten entsprechend §§ 3 Nr. 63 und 40b EStG entwickelt. Dieser Tarif wird entsprechend der tarifvertraglichen Anforderungen als "Beitragszusage mit Mindestleistung" konzipiert. Die Beitragszusage mit Mindestleistung verlangt, dass zu Rentenbeginn grundsätzlich die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Der zweite neue Tarif sieht die so genannte Riesterförderung nach § 10a EStG vor.
Mit der R+V Pensionsversicherung verfügt die R+V Versicherungsgruppe bereits seit vielen Jahren über eine eigene Pensionskasse. Sie stand jedoch bisher exklusiv für die Altersversorgung der Mitarbeiter im genossenschaftlichen Verbund zur Verfügung. Dieses Angebot bleibt auch weiterhin unverändert bestehen.
Quelle: Pressemeldung R+V Versicherung AG
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