Pongs & Zahn AG verlangt Verlängerung der Laufzeit und Zinsverzicht

14.09.2009 | Bremen
Die Pongs & Zahn AG hatte bereits durch Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG vom 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass zu erwarten ist, dass ein Verlust von mehr als die Hälfte des Grundkapitals eintreten wird.

Die Lage insgesamt ist ernst. Im Mai 2009 wurde sodann angekündigt, dass die Anleihe 2003/2011 (WKN 556 869) zum Laufzeitende, dem 1. November 2011 unter Umständen nicht zurückgezahlt werden könne. Die Gläubiger werden deshalb aktuell aufgefordert, einem geänderten Rückzahlungsdatum im Jahre 2014 zuzustimmen. Wie es mit der Pongs & Zahn AG weiter geht, vermag derzeit noch niemand so richtig abzuschätzen. Tatsache ist, dass der Vorstand versucht, einzelne Beteiligungen zu veräußern. Nach eigenen Angaben der Pongs & Zahn AG könnten sich diese Verhandlungen wegen des gegenwärtig instabilen Beteiligungsmarktes bis zum Jahre 2014 hinziehen. Die schlechte wirtschaftliche Lage hängt unter anderem offenbar auch mit den unzureichenden Erträgen aus den Beteiligungsgesellschaften zusammen. Die Pongs & Zahn AG hält diverse Beteiligungen an Gesellschaften im Kunststoffsektor, unter anderem an der Unylon AG. Über das Vermögen der operativen Tochtergesellschaft der Hamburger Unylon AG, der Unylon Polymers GmbH, wurde bereits das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Genussscheininhaber der Pongs & Zahn AG (WKN AOF52H) mussten bereits für das Geschäftsjahr 2007 auf die in den Genussscheinbedingungen ausgewiesenen Zinsen verzichten. Es ist zu erwarten, dass die Pongs & Zahn AG auch die weiteren Zinszahlungen - parallel zu der Anleihe - aussetzen wird. Die Genussscheine sind frühestens zum 31. Dezember 2017 durch die Gesellschaft kündbar. Bei einem Verkauf über die Börse lässt sich derzeit auch nur ein Kurs von 18 Prozent (Stand: 10. September 2009) realisieren. Unklar ist zudem, ob es genügend Nachfrage nach diesen Papieren gibt. Bei den Anleihen der Unylon AG wurde ebenfalls bereits die Laufzeit der Optionsanleihe 2005/2009 durch Beschluss der Gläubigerversammlung um 18 Monate auf den 31. Januar 2011 verlängert. Die Zinszahlungen sind für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Januar 2010 (Anleihe 2005/2009) beziehungsweise für die Zeit vom 5. Februar 2009 bis zum 4. August 2010 (Anleihe 2008/2016) ausgesetzt worden. Die Genussscheine wurden vielfach vom Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch empfohlen, die heutige ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG. Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleiheinhaber, die von dem Wertpapierhandelshaus Schadensersatz verlangen.

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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