Müller: Erhebliche Erleichterung bei Investitionsförderung in Milchviehställe erreicht
Der Ausschuss für ländliche Entwicklung der Europäischen Union (RDC) hat gestern auf Initiative Deutschlands beschlossen, dass der Nachweis der Milchquote für Förderfälle nach dem 1. Januar 2007 nicht mehr geführt werden muss, erläuterte Müller. Diese Regelung wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission in Kraft treten. Bisher war bei der Förderung von Investitionen in Milchviehställe die erforderliche Milchquote auf der Grundlage des EU-Rechts spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervorhabens nachzuweisen.
Die Länder haben nun die Möglichkeit, für den entsprechenden Zeitraum, die bereits ergangenen Förderbescheide, die den Nachweis der Milchquote fordern, abzuändern und auf diesen Nachweis zu verzichten.
Für die Praxis bedeutet dies, dass die investitionswilligen Landwirte nicht mehr unter dem erheblichen Druck stehen, zu bestimmten Terminen entsprechende Milchquoten zu kaufen. Dies wird schon den nächsten Milchbörsentermin am 1. April 2009 entlasten.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
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