IKB setzt Konditionen der Schuldverschreibungen mit bedingter Wandlungspflicht und bedingtem Wandlungsrecht fest

05.12.2008 | Düsseldorf
Der Vorstand der IKB hat heute die endgültigen Konditionen der Schuldverschreibungen mit bedingter Wandlungspflicht und bedingtem Wandlungsrecht wie folgt festgelegt: Der Zinssatz der Schuldverschreibung beträgt während der Laufzeit 9,5 % p.a..

Im Falle einer Pflichtwandlung am Pflichtwandlungstag steigt der Zinssatz um weitere 12,5 % p.a.; im Falle einer wahlweisen Wandlung oder einer vorzeitigen Pflichtwandlung aufgrund des Unterschreitens bestimmter Kernkapitalkennziffern wird neben dem Zinssatz von 9,5 % zusätzlich ein Betrag gewährt, der dem Zinsbetrag entspricht, der bei einer Verzinsung von 1,25 % p.a. für den Zeitraum zwischen Zinslaufbeginn und Pflichtwandlungstag angefallen wäre. Der Bezugspreis beträgt 23,04 €, der Wandlungspreis beläuft sich auf 2,56 € je Aktie.

Erläuterung

Der Vorstand der IKB hatte im November 2008 beschlossen, eine nachrangige Schuldverschreibung über 123.671.070,72 € mit bedingter Wandlungspflicht und bedingtem Wandlungsrecht in einer Stückelung von jeweils 23,04 € zu begeben. Den Aktionären der IKB werden diese Schuldverschreibungen mit bedingter Wandlungspflicht und bedingtem Wandlungsrecht in einem nicht öffentlichen Bezugsangebot im Verhältnis von 109 Aktien zu 1 Schuldverschreibung bis einschließlich 8. Dezember 2008 angeboten; Spitzenbeträge sind vom Bezug ausgeschlossen. Auch sind die im Bezugsangebot bezeichneten Verkaufsbeschränkungen zu beachten. Eine Schuldverschreibung berechtigt zum Bezug von 9 jungen Aktien zu einem Wandlungspreis von 2,56 € je Aktie.

Eine Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe Lone Star hat sich verpflichtet, alle Schuldverschreibungen zu übernehmen, die nicht von anderen Aktionären gezeichnet wurden.

Quelle: Pressemeldung IKB Deutsche Industriebank AG

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