Hahn fordert die Gesellschafterversammlungen als Präsenzveranstaltungen
Mit Schreiben vom 20. April 2009 hat die ACI zugestanden, dass es bei den Dubai-Fonds II bis V bei den Schlusszahlungen zu einer zeitlichen Verzögerung komme und mit Schreiben vom 26. Mai 2009 zu außerordentlichen Gesellschafterversammlungen im Umlaufverfahren eingeladen. Dabei stellt sie bis zum 26. Juni 2009 unter anderem die geplante Verwertung von Sicherheiten zur Abstimmung. Weiterhin wurde die Bildung eines dreiköpfigen Gremiums zur Überprüfung der Geschäfte der ACI und deren Abwicklung vorgeschlagen. Dem Gremium sollen drei Mitglieder angehören, die die Fonds maßgeblich vertrieben haben: Rainer Regnery aus Hillesheim, Berthold Michel aus Aschaffenburg und Matthias Moosmann aus Villingen. Anlegeranwalt Peter Hahn aus Hamburg von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp), der Gesellschafter der ACI Dubai-Fonds II bis V vertritt, ist der Auffassung, dass den Gesellschaftern zur Fassung der Beschlüsse im Umlaufverfahren noch nicht ausreichende Informationen vorliegen. Er fordert stattdessen die Abhaltung der Gesellschafterversammlungen als Präsenzveranstaltungen, um vor Fassung der vorgeschlagenen Gesellschafterbeschlüsse zunächst detailliertere Informationen von der ACI und Hanns-Uwe Lohmann als Geschäftsführer der Komplimentärin zu erhalten. Die Einsetzung eines Kontrollorgans aus Vertriebler macht in seinen Augen im Übrigen keinen Sinn. "Ich halte es für dubios, wenn als Mitglieder eines Kontrollgremiums maßgebliche Vertriebsmitarbeiter vorgeschlagen werden. Bei einer solchen Handhabung sind Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen. Warum bedient sich die ACI zur Prüfung nicht eines neutralen Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers? Es leuchtet mir auch nicht ein", so Hahn weiter, "dass die ACI nicht den Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrages in Anspruch nimmt, sondern den komplizierteren Weg der Verwertung von Reservierungsverträgen gehen möchte. Es stellt sich daher die Frage nach der Werthaltigkeit des Kaufvertrages oder der Solvenz des Käufers." Hintergrund der Schieflage ist, dass die Fonds-Objekte zwar bereits im vergangenen Jahr verkauft worden sind, der Käufer jedoch den Kaufpreis offenbar nicht erbringen kann. Sollte der Verkauf der Immobilienobjekte nachträglich scheitern, würde das das Scheitern des gesamten steuerlichen Konzepts bedeuten. Weil das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zum 31.12.2008 ausgelaufen ist, würden Gewinne aus einem neuen Kaufvertrag der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Die weltweite Finanzkrise wirkt sich mittlerweile auch in Dubai aus. Auch die Banken dort haben Liquiditätsprobleme und dürfen nur noch 20 Prozent ihres Kapitals in einem Sektor, zum Beispiel dem Immobilienbereich, investieren. Die 6.000 Gesellschafter der Fonds II bis V sollen nunmehr im Umlaufverfahren über einen Sicherheitsabtretungsvertrag abstimmen. Vorgesehen ist die Verwertung von Reservierungsverträgen der Falcon Ltd., ein der ACI nahestehendes Unternehmen.
Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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