Fördermittel für die Umweltprämie in absehbarer Zeit ausgeschöpft
Das Förderprogramm ist zeitlich begrenzt und die Fördersumme auf maximal 5 Milliarden Euro festgelegt. Mit dieser Summe können knapp 2 Millionen Anträge bewilligt werden.
Diese Gesamtfördersumme wird in absehbarer Zeit ausgeschöpft sein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird für alle noch nicht abschließend entschiedenen Streitfälle eine ausreichende Reserve bilden.
Interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller können sich weiterhin auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) über die Zahl der Anträge informieren, die noch entgegengenommen werden können.
Sobald das Budget ausgeschöpft ist, können zunächst keine Anträge mehr gestellt werden. Die Online-Maske wird daher vorübergehend nicht mehr erreichbar sein. Dieser Zeitpunkt wird in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Anschließend richtet das BAFA eine Warteliste für 15.000 weitere Antragsteller ein, so dass nachträglich freiwerdende Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs im Rahmen der Gesamtfördersumme gegebenenfalls noch zugeteilt werden können.
Diese Antragsteller erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass zur Zeit keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen und ein Reservierungsbescheid nur erteilt werden kann, wenn nachträglich Mittel wieder freiwerden (z. B. durch Ablehnungen bereits gestellter Anträge). Sollten nachträglich keine Mittel mehr freiwerden, erhalten die Antragsteller einen Ablehnungsbescheid.
Die elektronische Eingangsbestätigung stellt keine Zusage der Reservierung dar, sondern dient nur als Information für den Antragsteller, dass der Antrag eingegangen ist.
Die Nummern der elektronischen Eingangsbestätigung sind nicht fortlaufend nummeriert und geben daher keinen Rückschluss auf den Platz in der Warteliste.
Die Antragstellung für die Reservierung einer Umweltprämie ist ausschließlich über das unter www.ump.bafa.de zur Verfügung stehende Online-Formular möglich. Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare gestellt werden, können nicht bearbeitet werden und werden daher an die Antragsteller zurückgeschickt.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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