Finanzmarktregeln für Verbraucher: Zu viel Symbolik, zu wenig Systematik!
In den neuen Finanzmarkt-Gesetzen sind einige gute Punkte für Verbraucherinnen und Verbraucher enthalten. Das war überfällig. Plötzlich sind auch von uns bereits 2007 vorgeschlagene Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger möglich, die die Bundesregierung bislang mit formalem Hinweis auf europäisches Recht ablehnte. Das Hauptproblem ist und bleibt jedoch: So lange die Bundesregierung sich den dringend nötigen Verbesserungen am Finanzmarkt lediglich in Tippelschritten nähert, wird es nie zu einem einheitlichen, verständlichen Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen kommen.
So wird zwar endlich die zu kurze Verjährungsfrist bei der Falschberatung gestrichen. Gleichzeitig bleiben jedoch vergleichbar kurze Fristen bei anderen Anlagesituationen - etwa im Bereich der Investmentfonds - unangetastet. Und ob die neuen Dokumentationspflichten neben Bürokratie tatsächlich auch eine Erhöhung der Beratungsqualität und eine leichtere Durchsetzung von Ansprüchen mit sich bringen, bleibt fraglich. Eine prozessuale Beweislastverteilung zugunsten der Anlegerinnen und Anleger halten wir für das effektivere und effizientere Mittel, dem Missbrauch durch provisionsorientierte Beratung vorzubeugen.
Auch der Bereich der Zertifikate wird eher symbolisch denn systematisch angegangen: Eine einzelne schwammige Vorschrift soll für Transparenz bei den komplexen Produkten sorgen. Welche Vorteile damit für Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden sind, bleibt unklar. Das führt maximal zu Rechtsunsicherheit bei deutschen Anbietern und verlagert das Geschäft auf ausländische Emittenten à la Lehman. Damit ist niemandem geholfen.
Bei der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung schließlich beschränkt man sich auf die Umsetzung europäischer Vorgaben. Die ursprünglich angekündigte umfassende Reform bleibt aus. Das ist Flickschusterei auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Hinreichende Konsequenzen aus der Blamage bei Phoenix und Kaupthing sucht man im neuen EAEG vergeblich.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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