Deutschland erfüllt die G20-Empfehlungen zur Verbesserung der Vergütungssysteme
Der FSB hatte im Auftrag der G20-Staaten im April 2009 Prinzipien für solide Vergütungssysteme und im September 2009 Standards für die Umsetzung der Prinzipien vorgelegt. Ziel ist es, die Vergütungssysteme stärker auf die nachhaltige Entwicklung der Unternehmen auszurichten und das Eingehen exzessiver Risiken zu vermeiden. Die G20-Staaten hatten die Prinzipien und Standards auf besonderen Druck der Bundesregierung im April bzw. September 2009 indossiert und gleichzeitig den FSB beauftragt, bis März 2010 die Umsetzung auf nationaler Ebene zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorzuschlagen. Der FSB hat diese Überprüfung im Rahmen seines "Peer Review"-Prozesses Ende März abgeschlossen.
Der FSB-Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass bereits deutliche Fortschritte bei der Umsetzung zu verzeichnen sind. Insbesondere hat eine Reihe von Ländern ihre aufsichtlichen oder regulatorischen Vorschriften zur Vergütung bereits signifikant geändert; andere planen entsprechende Anpassungen im Laufe dieses Jahres. Auch die Finanzinstitutionen haben erste Schritte zur Umsetzung der Prinzipien und Standards unternommen. Ungeachtet dieses ersten positiven Ergebnisses betont der FSB, dass eine Reihe von Aufsichtsbehörden und insbesondere die Finanzinstitutionen noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, damit die vereinbarten Regeln tatsächlich bis Ende 2010 voll umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund legt der FSB zehn weitere Empfehlungen vor, die eine konsistente und nachhaltige Änderung der Vergütungssysteme sicherstellen sollen. Darüber hinaus wird der FSB im zweiten Quartal 2011 eine Folgeüberprüfung durchführen.
Deutschland hat sich frühzeitig auf nationaler Ebene des Themas Vergütung angenommen. Bereits im August 2009 sind gesetzliche Regelungen zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung im Bereich des Aktienrechts in Kraft getreten.
Auch bei der nationalen Umsetzung der FSB-Vergütungsprinzipien und ‑standards ist die Bundesregierung zeitnah aktiv geworden. Nach dem von der Bundesregierung vorgesehenen dreistufigen Maßnahmenpaket haben sich auf Initiative von Finanzminister Schäuble hin bereits im Dezember 2009 acht große deutsche Banken und die drei größten deutschen Versicherungsunternehmen unmittelbar zur Beachtung der internationalen Vorgaben verpflichtet. Dem folgten aufsichtsrechtliche Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Banken- und den Versicherungsbereich. Mit beiden Maßnahmen konnten wesentliche G20-Standards bereits vor Inkrafttreten gesetzlicher Maßnahmen in Deutschland greifen. Als dritter Schritt wird nunmehr der Regierungsentwurf über das "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" beraten, welcher das Kreditwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz ändern und voraussichtlich noch im Oktober 2010 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz werden die geltenden Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um angemessene und transparente Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter ergänzt, die auf eine nachhaltige Entwicklung des jeweiligen Unternehmens ausgerichtet sind. Die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Anforderungen an das Risikomanagement bezüglich der Vergütungssysteme sollen in zwei begleitenden Rechtsverordnungen geregelt werden.
Deutschland unterstützt den eingeleiteten Prozess der Überprüfung der Vergütungsregeln durch den FSB nachhaltig und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass dieses Verfahren zu einer international konsistenten Umsetzung der Prinzipien und Standards führen wird.
(1)financialstabilityboard.org. Die Prinzipien für solide Vergütungssysteme ("Principles for Sound Compensation Practices" vom 2. April 2009) und die dazugehörigen Implementierungsstandards ("Implementation Standards" vom 25. September 2009) sind ebenfalls von der FSB-Website abrufbar. Deutschland ist im FSB durch das Bundesministerium der Finanzen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank vertreten.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen
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