Aufsichtsrat der Deutschen Bank zur BGH-Entscheidung

21.12.2005 | Frankfurt am Main
Der Aufsichtsrat hat den Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs in dem sog. Mannesmann-Verfahren zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat bedauert, dass die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf nicht bestätigt worden ist und das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wieder aufgenommen werden muss.

Der Aufsichtsrat spricht erneut Herrn Dr. Ackermann sein uneingeschränktes Vertrauen aus und dankt ihm für die verantwortungsbewusste Haltung, mit der er sich dem bisherigen Verfahren gestellt hat und dem künftigen Verfahren stellen wird.

Er bekundet darüber hinaus Herrn Dr. Ackermann seinen Respekt, dass er sich trotz der zusätzlichen Belastungen durch dieses Verfahren unbeirrt und mit großem Erfolg für die Interessen der Deutschen Bank eingesetzt hat. Der Aufsichtsrat hat keinen Zweifel, dass Herr Dr. Ackermann seine Arbeit erfolgreich fortsetzen wird und unterstützt ihn dabei.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Bank AG

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