Annahmerichtlinien in der Elementarschadenversicherung verbessert

21.04.2009 | München/Dortmund
Der Versicherungsverbund Die Continentale hat seine Annahmerichtlinien in der Elementarschadenversicherung flexibilisiert. Seit diesem Jahr ist es auch möglich, Gebäude gegen Elementarschäden zu versichern, die in den letzten zehn Jahren einen Vorschaden bis 5.000 Euro aufgrund von Elementargefahren wie Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdbeben hatten und in den ZÜRS-Zonen 1 oder 2 liegen.

Für private und gewerbliche Elementarschadenversicherungen mit einem Vorschaden gilt ein erhöhter obligatorischer Selbstbehalt von zehn Prozent des Schadens, mindestens 1.000 Euro, höchstens aber 5.000 Euro.

Dadurch haben Vermittler jetzt die Möglichkeit, Kunden einen Elementarschutz für Gebäude anzubieten, die bereits einen Vorschaden hatten, um so die zusätzlichen Gefahren zu versichern.

Die Elementarschadenversicherung der Continentale hat ein weiteres Plus: Rückstauschäden sind in der Police mit abgedeckt und müssen vom Kunden nicht gesondert versichert werden.

Quelle: Pressemeldung Der Versicherungsverbund Die Continentale

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