Aktienanleihen und Discountzertifikate: Die Art der Rückzahlung beeinflusst die steuerliche Behandlung

16.01.2009 | Düsseldorf
ktienanleihen und Discountzertifikate sind auf Sicherheit getrimmt. Beide sind mit einem Risi-kopuffer ausgestattet und richten sich daher in erster Linie an defensiv orientierte Anleger. Und noch eins haben sie gemeinsam: Je nach Bewertungskurs des Basiswertes am Feststellungs-tag erhalten Anleger den Nominalbetrag oder eine vorab festgelegte Aktienanzahl geliefert.

Doch Achtung: Seit die Abgeltungsteuer gilt wirkt sich die Art der Tilgung auf die steuerliche Behandlung aus: "Ein Verkauf kurz vor Fälligkeit kann unter Umständen aus steuerlicher Sicht attraktiver sein als die physische Lieferung der Aktien", so Heiko Weyand von HSBC Trinkaus.

In turbulenten Zeiten steigt das Bedürfnis nach Produkten, die das Anlagerisiko mindern. Gera-de die beiden Wertpapiertypen Discountzertifikate und Aktienanleihen können dieses Bedürfnis befriedigen. Denn die Investition in diese Zertifikate ermöglicht Anlegern, das Risiko ihrer Anla-ge zu reduzieren bzw. aktiv zu steuern. Dafür sorgt bei Discountzertifikaten der gewährte Dis-count, der bei Aktienanleihen dem Zinskupon entspricht.

Ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der beiden Produkte: Je nach Bewertungskurs des Basis-wertes am Feststellungstag erhalten Anleger entweder den Nominal- bzw. Höchstbetrag zu 100 Prozent (Cash Settlement / Barausgleich) oder eine vorher festgelegte Anzahl an Aktien gelie-fert (Physical Settlement). Notiert der Kurs des Basiswertes am Feststellungstag auf oder über dem Basiskurs, erfolgt der Barausgleich. Notiert der Kurs des Basiswertes unter dem Basiskurs, erfolgt bei beiden Produktarten die Rückzahlung durch Lieferung einer vorher festgelegten An-zahl an Aktien.

Wichtig: Steuerliche Aspekte bei der Rückzahlung beachten Beim Cash Settlement von Discountzertifikaten (Voraussetzung: Zertifikat ist keine Finanzinno-vation) gilt: Nur für bis zum 14.03.2007 gekaufte Zertifikate greift auch bei Veräußerung nach dem 01.01.2009 das alte Steuerrecht. Sprich, die angefallenen Kursgewinne können außerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr immer steuerfrei vereinnahmt werden. Wurden die Zertifi-kate nach dem 14.03.2007 und vor dem 01.01.2009 gekauft, können sie nach Ablauf der Spe-kulationsfrist nur noch bis zum 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden. Werden sie nach die-sem Stichtag und nach Ablauf der Spekulationsfrist veräußert, müssen die Kursgewinne nach neuem Recht der Abgeltungsteuer versteuert werden. Aufpassen sollten Anleger, wenn sie vor dem 01.01.2009 gekaufte Zertifikate in 2009 innerhalb der alten Jahresfrist veräußern. Diese Geschäfte sind nach altem Recht mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Für nach dem 01.01.2009 gekaufte Zertifikate fällt auf die erzielten Kursgewinne - wie für alle Wertpapie-re - die Abgeltungsteuer an. Beim Cash Settlement von Aktienanleihen gilt: Die Zinsen sind stets steuerpflichtig. Vor dem 01.01.2009 wurden sie mit dem persönlichen Steuersatz belastet, ab dem 01.01.2009 fällt auf die Zinsen die für Anleger oftmals günstigere Abgeltungsteuer an.

"Werden bei der Rückzahlung beider Produktgruppen die Aktien geliefert, wird dieses Physical Settlement ab dem 01.01.2009 voraussichtlich als Zukauf eines neuen Wertpapiers gewertet, mit der Konsequenz, dass beim späteren Verkauf dieser Aktien die Abgeltungsteuer auf dann möglicherweise erzielte Kursgewinne anfällt", erläutert Heiko Weyand, Abteilungsdirektor bei HSBC Trinkaus. Inhaber von Aktienanleihen und Discountzertifikaten sollten auch Folgendes HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Aktiengesellschaft Mitglieder des Vorstands: Postfach 10 11 08, 40002 Düsseldorf Sitz Düsseldorf, Handelsregister Andreas Schmitz (Sprecher), Paul Hagen, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf Amtsgericht Düsseldorf HRB 54447 Dr. Olaf Huth, Carola Gräfin v. Schmettow Telefon + 49 211 910-0 Umsatzsteuer-ID-Nr.: 121 310 482 Vorsitzender des Aufsichtsrats: beachten: Ein Verlust kann nur realisiert werden, wenn Anleger die erhaltenen Aktien veräu-ßern. Dies kann nachteilig sein, da Verluste aus Aktien nur gegen entsprechende Aktiengewin-ne und nicht gegen andere Kapitalerträge verrechnet werden können. Der de facto erlittene Verlust aus dem ursprünglichen Erwerb des Discountzertifikats oder der Aktienanleihe ist folg-lich steuerlich nicht verwertbar.

HINWEIS: Die steuerliche Behandlung kann von den persönlichen Verhältnissen eines Anle-gers abhängen und künftigen Änderungen unterliegen.

Die Stichtage bei Zertifikaten im Überblick: Kauf Verkauf Haltedauer Steuer vor dem 15.03.2007 Nach dem 01.01.2009 > 1 Jahr Steuerfrei Vor dem 01.01.2009 Vor dem 30.06.2009 > 1 Jahr Steuerfrei Vor dem 01.01.2009 Nach dem 30.06.2009 > 1 Jahr Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne Vor dem 01.01.2009 Vor dem 30.06.2009 < 1 Jahr Steuerpflichtig nach altem Recht (per-sönlicher Steuersatz) wegen Unter-schreitung der Jahresfrist. Altes Recht ist in der Anwendung vorrangig.

Vor dem 01.01.2009 Nach dem 30.06.2009 < 1 Jahr Steuerpflichtig nach altem Recht (per-sönlicher Steuersatz) wegen Unter-schreitung der Jahresfrist. Altes Recht ist in der Anwendung vorrangig.

Nach dem 01.01.2009 Irrelevant Irrelevant Abgeltungsteuer auf die Kursgewinne

Quelle: Pressemeldung HSBC Trinkaus & Burkhardt AG

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