AachenMünchener sieht Klage von Verbraucherzentrale gelassen entgegen
Die Verbraucherzentrale versucht völlig zu unrecht, an der AachenMünchener ein Exempel zu statuieren. Die Rechtsauffassung der AachenMünchener ist bereits in zwei Urteilen bestätigt worden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gestern bekannt gegeben, eine Klage gegen die AachenMünchener eingereicht zu haben. Dabei geht es den Angaben der Verbraucherzentrale zufolge um die Auslegung eines die gesamte Versicherungsbranche betreffenden Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Rückkaufswert von Lebensversicherungen bei einer vorzeitigen Kündigung. Der BGH hatte für die Kunden einen Mindestrückkaufswert eingeführt, der in Fällen von besonders frühzeitigen Kündigungen der Lebensversicherungsverträge nach den damaligen Berechnungsgrundlagen nicht erreicht worden war. Das Urteil gilt für Verträge, die zwischen 1995 und 2001 abgeschlossen und vorzeitig gekündigt wurden.
Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG
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